Die schlechte wirtschaftliche Situation im Taxigewerbe verleitet immer noch Taxiunternehmer und Taxifahrer dazu, das Betriebsergebnis und den Arbeitslohn durch Hinterziehung von Steuern und Sozialabgaben und durch nicht vollständige Umsatzangaben zu verbessern. Dass dieses kriminelle Handeln immer öfter nur eine kurzfristige Ergebnisverbesserung bringt (bei Betriebsprüfungen oder Zollrazzien werden regelmäßig solche Betrügereien aufgedeckt und hohe Nachzahlungen und Strafen fällig) und die eigene wirtschaftliche Existenz ruinieren kann, wird wohl zu wenig bedacht.
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Foto: www.zoll.de
Neu-Ulm - Taxiunternehmer wegen Sozialversicherungsbetrug verurteilt - 13.12.2007
Ein 48-jähriger Taxiunternehmer aus Neu-Ulm wurde am 11.12. wegen Hinterziehung von Sozialabgaben in Höhe von bis zu Euro 45.000 in den Jahren 2005 und 2006 vom Amtsgericht Neu-Ulm zu einer Haftstrafe von 8 Monaten verurteilt, die für 3 Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Strafmildernd hatte das Gericht berücksichtigt, dass der Mann bisher unbescholten war und, dass er ein Geständnis ablegte. Bei einer Zollrazzia waren "Unregelmäßigkeiten" bei einer ganzen Reihe von Taxiunternehmen im Raum Neu-Ulm aufgedeckt worden. Es stehen noch weitere Strafverfahren gegen Taxiunternehmer an.






