Nach Ansicht der Bundesregierung müssen Taxiunternehmer (und wohl auch Fahrer) in eigener Verantwortung sicherstellen, dass sie ihren gesetzlichen verpflichtungen nachkommen und sie sich bei grenzüberschreitenden Fahrten nicht der Beihilfe zur unerlaubten Einreise strafbar machen. Dazu sollten sie sich über die Rechtslage im Einreiseland informieren. Für die Bundesregierung ergibt sich aus der Situation kein weitergehender gesetzlicher Handlungsbedarf, wie etwa Taxifahrer zu verpflichten, sich vor grenzüberschreitenden Fahrten die Ausweispapiere der Fahrgäste zeigen zu lassen, heißt es in den Antworten. Allerdings könnten sich Taxiunternehmer die Regelungen von Fluggesellschaften zueigen machen, die sich die erforderlichen Dokumente vor dem Abflug zeigen lassen.
Wie dies alles praktisch zu gestalten sein soll, läßt die, doch einige Ignoranz gegenüber den bestehenden Problemen zeigende Antwort der Bundesregierung allerdings offen. Es scheint eben doch leichter zu sein, sich hinter EU-Regelungen, Gesetzen und Formalia zu verstecken, als praktische Lösungen und Verständnis für das Taxigewerbe zu entwickeln. Die Problematik dürfte neben dem Taxigewerbe in gleicher Weise Reise- und Linienbusunternehmem im grenzüberschreitenden Verkehr treffen. Der Vorwurf der Beihilfe zu unerlaubter Einreise und illegalem Aufenthalt (Schleusertätigkeit) kann unter Umständen auch bei Fahrten im Inland mit "illegalen Fahrgästen" erhoben werden. Angesichts der bestehenden Beförderungspflicht ein Dilemma, dem Taxifahrer kaum ausweichen können. Das Taxigewerbe kann sich nicht zu Hilfspolizeidiensten zwingen lassen und wäre auch gar nicht in der Lage, solche Dienste "ordnungsgemäß" zu erfüllen. Ein Taxifahrer kann in den allerseltensten Fällen erkennen, ob die Gefahr einer strafbaren Beihilfefahrt droht. Nicht jeder "fremd aussehende" Fahrgast ist illegal unterwegs. Es wäre diskriminierend, nach Gesichtsfarbe die Vorlage von Ausweisen zu verlangen. - (mb).
Die vollständigen Anfragen der FDP-Fraktion (16/7897) und der Fraktion DIE LINKE (16/7947) sowie die Antworten der Bundesregierung (16/8021 und 16/8120) sind als pdf-Dokumente unter www.bundestag.de/aktuell/hib/index.html zu finden und abzurufen (hib-meldung 057 vom 26.2.2008 mit Verlinkung zu den pdf-Dokumenten).
Berlin - Bundesregierung nimmt zu Schleuserfällen im Taxigewerbe Stellung - 27.02.2008
In Antworten auf parlamentarische Anfragen von Abgeordneten der FDP und der Fraktion DIE LINKE zu den jüngsten "Schleuserfällen" mit Verhaftungen deutscher Taxifahrer in Dänemark unter dem Vorwurf der Beihilfe zu illegaler Einreise, hat nun die Bundesregierung Stellung genommen. Die Verantwortung dafür, ob es sich bei beförderten Fahrgästen um "Illegale" handelt oder nicht, soll demnach bei den Taxifahrern bleiben. Die Antworten der Bundesregierung werden das Taxigewerbe nicht befriedigen können. Unterstützung und Verständnis für die Lage der Taxifahrer scheint von dieser Seite nicht zu erwarten zu sein.






