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Bundesrat stimmt höheren Geldbußen für Verkehrsverstöße zu - 15.10.2008

Am 10. Oktober 2008 hat der Bundesrat der Änderung des Bußgeld-Kataloges zugestimmt. Jetzt muss noch der Bundestag der Änderung des Straßenverkehrsgesetzes zustimmen, damit beide Änderungen möglichst bald (geplant: Anfang 2009) in Kraft treten können. Der Gesetzesentwurf schafft die rechtlichen Rahmenbedingungen, damit die Geldbußen für die Verkehrsverstöße angehoben werden können, die Hauptunfallursachen sind. Dazu wird die Bußgeldobergrenze für Alkoholverstöße von 1500 Euro auf 3000 Euro und für die anderen Verkehrsordnungswidrigkeiten von 1000 Euro auf 2000 Euro erhöht. Die Bußgeldsätze für einzelne Verkehrsverstöße werden dann innerhalb dieses neuen Rahmens in der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) geregelt. Die geplanten Änderungen im Bußgeld-Katalog sollen der Verkehrssicherheit dienen, es geht nicht um eine durchgehende Anhebung der Geldbußen, bei Verwarnungsgeldern oder Parkverstößen bleibt alles beim Alten. Auch die Dauer der gegebenenfalls möglichen Fahrverbote bleibt unverändert. Vor allem Raser und Drängler und diejenigen, die sich im Verkehr besonders rücksichtslos verhalten und andere vorsätzlich gefährden, müssen mit deutlich höheren Bußgeldern rechnen. Die zusätzlichen Einnahmen durch die Erhöhungen der Bußgeldsätze sollen gezielt für mehr Verkehrssicherheit ausgegeben werden.
Die wichtigsten derzeit geplanten Änderungen im Überblick:
Verstoß - bisheriges Bußgeld (EUR) / geplantes Bußgeld
ab 2009 (EUR)

unangepasste Geschwindigkeit: 50 / 100

Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot: 40 / 80

Fehlverhalten auf Autobahnen (z.B. Wenden, Rückwärtsfahren, Vorfahrtsverletzung usw.): 40 - 150 / 70 - 200

zu geringer Abstand: 40 - 250 (gestaffelt nach
Geschwindigkeit und Abstand) / 75 - 400 (gestaffelt nach Geschwindigkeit und Abstand)

Tempolimit missachtet (innerorts): *) 50 - 425 (nach Höhe der Geschwindigkeits-überschreitung) / 80 - 760 (nach Höhe der Geschwindigkeits-überschreitung)

Tempolimit missachtet (außerorts): *) 40 - 375 (nach Höhe der Geschwindigkeits-überschreitung) / 70 - 600 (nach Höhe der Geschwindigkeits-überschreitung)

keine Rücksichtnahme auf schwache Verkehrsteilnehmer: 60 / 80

Fehlverhalten an Fußgängerüberwegen: 50 / 80

Fehlverhalten an Bahnübergängen: 50 - 450 / 80 - 700

gefährliches Überholmanöver: 40 - 125 / Verdopplung der jeweiligen Bußgeldsätze (80 - 250)

Vorfahrt missachtet: 50 / 100

Drogen und Alkohol am Steuer: 250 (erster Verstoß) - 500 (zweiter Verstoß) - 750 (dritter Verstoß neu: 500 (erster Verstoß) - 1000 (zweiter Verstoß) - 1500 (dritter Verstoß)

Null-Promille-Regel für Fahranfänger nicht eingehalten: 125 / 250

Rote Ampel missachtet: 50 - 200 / 90 - 360
Durchführung illegaler Kfz-Rennen: 200 (Veranstalter)
150 (Teilnehmer) / 500 (Veranstalter) 400 (Teilnehmer)

Fahren mit nicht verkehrssicheren Kfz: 50 - 150 / 80 - 270

Überladung um mehr als 5 Prozent (Lkw) bzw. 20 Prozent (Pkw): 50 - 200 (Fahrzeugführer Lkw) - 75 - 225 (Fahrzeughalter Lkw) / 50 - 125 (Pkw) - 80 - 380 (Fahrzeugführer Lkw) -------- 140 - 425 (Fahrzeughalter Lkw) / 95 - 235 (Pkw)

Lkw-Sonntagsfahrverbot nicht eingehalten: 40 (Fahrer) -
200 (Halter) / 75 (Fahrer) - 380 (Halter)

*) ab 16 Km/h bei Lkw und Bussen, ab 21 Km/h bei Pkw




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