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Dänemark - Deutscher Taxifahrer vom Vorwurf des Menschenschmuggels freigesprochen - 07.03.2009

Am 6.3.2008 hob der Oberste Gerichtshof in Kopenhagen das Urteil 1. Instanz auf, in dem ein deutscher Taxifahrer zu 50 Tagen Haft wegen Menschenschmuggels verurteilt worden war. Der 41-jährige Flensburger Taxifahrer hatte im Januar 2008 drei afghanische Fahrgäste bei Padborg über die deutsch-dänische Grenze und danach bis Kopenhagen gefahren. Dieses Urteil, das den Flensburger Taxifahrer in dänische Haft brachte hatte große Unruhe vor allem im grenznahen Taxigewerbe ausgelöst. Der nun vom obersten Dänischen Gericht erfolgte Freispruch in diesem Fall wurde allerdings lediglich wegen Formfehlern der Anklage begründet. Diese waren vom Strafgericht in der Verurteilung nicht erkannt, bzw. berücksichtigt worden. Erfreulich ist dieser Freispruch also nur für den betroffenen Taxifahrer. Für das Taxigewerbe ist damit keine Klärung herbeigeführt.
Nach wie vor ist unklar, wie weit Taxifahrer, die Ausländer über die Grenze befördern verpflichtet sind sich davon zu überzeugen, ob diese Fahrgäste gültige Papiere für den Grenzübertritt mit sich führen. Einerseits haben Taxifahrer diese polizeilichen Befugnisse sich Ausweispapiere zeigen zu lassen gerade nicht, andererseits begeben sie sich in die Gefahr wegen "Menschenschmuggels" angeklagt zu werden, wenn sich bei Kontrollen herausstellt, dass die Fahrgäste illegal über die Grenze befördert werden wollen. Die Politik bleibt also weiter gefordert hier eine Lösung zu suchen und anzubieten.

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Foto: www.zoll.de


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