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Ergänzung Ventil Nr. 39 - Flensburger Punkte - 10.06.2005

Verkehrszentralregister 2004
Flensburg. Jedes Jahr veröffentlicht das Kraftfahrtbundesamt eine „Punktestatistik“. Auffällig gegenüber den Zahlen aus 2003 (siehe VENTIL 2/2004) ist die Zunahme an eingetragenen Personen um fast 500.000.
6,2 Millionen Männer bilden die Mehrheit der erfassten Verkehrssünder. Während Männer wesentlich häufiger bei Fahrten unter Alkoholeinfluss auffällig werden, missachten Frauen eher die Vorfahrt. Beide Geschlechter sind jeweils mit der Hälfte ihrer Eintragungen wegen „Raserei“ erfasst.
5,4 Mio. und damit die meisten der registrierten Personen haben einen Punktestand von 1 bis 7 Punkten. Davon sind 4,3 Mio Männer und 1,2 Mio Frauen. Nur 546.000 der Eingetragenen erreichen mehr als 7 Punkte und sogar nur 91.000 weisen 14 und mehr Punkte auf. Infolge schwerwiegender Verkehrsverstöße wird frühzeitig auf die Nichteignung zum Führen von Fahrzeugen im Straßenverkehr erkannt, die Fahrerlaubnis entzogen und der Punktestand auf null gesetzt.
Eine Auswertung vorangegangener Jahre zeigt typische Verkehrsdelikte von Mann und Frau. Deutlich wird, dass sowohl bei Frauen als auch bei Männern die jeweils 5 häufigsten Verkehrsdelikte einen Großteil (57 bis 73%) des Deliktspektrums umfassen. Je jünger die männlichen und weiblichen Verkehrssünder sind, desto differenzierter stellt sich die Verkehrsauffälligkeit dar. Mit einem Anteil von 43 Prozent der sonstigen Ordnungswidrigkeiten und Straftaten an allen Verkehrsdelikten stehen die 18- bis 25-jährigen Männer hier an erster Stelle.
Die Geschwindigkeitsdelikte (21-25 km/h bzw. 26-40 km/h zu schnell mit dem Pkw) liegen bei Männern und Frauen in jeder Altersstufe mit großem Abstand vorn. Diese beiden Delikte machen jeweils zwischen 38 und 52 Prozent des gesamten Zugangs im Register aus.
Auffällig ist die hohe Bedeutung der Delikte 'Fahren ohne Fahrerlaubnis' und 'Fahren unter Alkoholeinfluss' bei Männern zwischen 18 und 55 Jahren. Dagegen sind Verstöße gegen die Vorfahrtsregelung bereits in jungen Jahren bei den Frauen häufig. Diese Verstöße steigen mit zunehmendem Alter und können demnach als typisch weibliche Verkehrsdelikte bezeichnet werden. Tatsache ist auch, dass Frauen ab 26 Jahren vermehrt die Frist der Abgasuntersuchung um mehr als 8 Monate überschreiten. Hier fehlt wohl die bei Männern verbreitete enge Bindung an das Fahrzeug.
Besonders auffällig ist die Zunahme von Registrierungen in Flensburg wegen Benutzung eines Handys bei der Fahrt. Seit dem 01.04.2004 wird die Benutzung eines Handys oder Autotelefons ohne Freisprecheinrichtung während der Fahrt mit 40 € und einem Punkt im Verkehrszentralregister geahndet. Rund 111.300 Verstöße dazu wurden eingetragen. Die im Dezember 2004 gegenüber dem Vormonat noch einmal um 4000 Eintragungen gestiegene Anzahl von Handy-Verstößen lässt auf weiter steigende Zahlen im Jahr 2005 schließen. Der Gesetzgeber stellt – was vielfach nicht beachtet wird – nicht nur das „echte“ Telefonieren mit dem Handy unter Strafe, sondern bereits die Nutzung. So häufen sich Verurteilungen in Bußgeldverfahren vor den Amtsgerichten, wo vom Autofahrer das Handy lediglich zum Blick auf das Display (SMS, Foto) etwa beim Stopp auf der Ampel in die Hand genommen wurde.

Red. / KBA



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